In meiner Beratung ist Qualitätssicherung nicht nur ein Ziel, sondern eine ständige Reise, auf der wir uns kontinuierlich weiterentwickeln und den Blick über den Tellerrand wagen.

Als rechtliche Betreuerin unterstütze, berate und vertrete ich die Betreuten in Ihren Angelegenheiten. Welche Aufgabenbereiche das sind, klärt das Betreuungsgericht gemeinsam mit den Betroffenen. Das Gericht informiert sich sorgfältig und entscheidet erst dann, welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll. Als Betreuerin werden mir nur Aufgaben übertragen, die die Betreuten nicht mehr allein bewältigen können.

Ich fördere meine Betreuten in Ihrer Selbstständigkeit. In meiner Beratung stehen meine Klienten mit Ihren Interessen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Dabei bewege ich mich in dem Spannungsfeld zwischen Wunsch und Wohl, welches beständig zu reflektieren ist. Als rechtliche Betreuerin möchte ich dazu beitragen, die Situation des betreuten Menschen individuell zu verbessern und ihm ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Ablauf der Betreuung:

Nach erfolgter Bestellung durch das Amtsgericht verschaffe ich mir durch gezieltes Vorgehen einen geordneten Überblick über die Situation des Betreuten. Dabei werden relevante Eckdaten aufgelistet und festgehalten.

An erster Stelle steht das Kennenlernen des Betroffenen und dessen Wünsche.

Es folgt Kontaktaufnahme zu den Angehörigen des Betreuten und deren Einbeziehung, sofern dies sinnvoll ist.

Zur Sachverhaltsermittlung werden alle betreuungsrelevanten Daten erfasst. Darunter fallen die personenbezogenen Daten, Angaben zur Gesundheit und Versorgung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen sowie eine Namens- und Adressenliste wichtiger Ansprechpartner.

Entsprechend der Aufgabengebiete werden gemeinsam mit dem Betreuten Ziele definiert und eine Betreuungsvereinbarung getroffen.

Während des gesamten Betreuungsverlaufes ist ein regelmäßiger Austausch mit den Betreuten gesichert, ebenso wie die mindestens jährliche Evaluation der Betreuungsvereinbarung.

Die Dokumentation erfolgt mit der professionellen Betreuungssoftware Butler21 von prosozial.

Die gesetzliche definierte Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflicht gegenüber dem Amtsgericht wird verantwortlich eingehalten.