verlässlich, einfühlsam, kompetent
Berufsbetreuer sind gemäß §§ 23, 24 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) registriert. Die Registrierung als Berufsbetreuer gilt bundesweit.
Die Voraussetzungen für die Registrierung nach § 23 BtOG prüft die zuständige Betreuungsbehörde.
Voraussetzungen für die Registrierung sind u.a. die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit und die Sachkunde. Es sind neben dem Sachkundenachweis, ein Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist und der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden vorzulegen.
Der Berufsbetreuer hat Mitteilungs- und Nachweispflichten gegenüber der Betreuungsbehörde. Beispielsweise ist der Bestand der geführten Betreuungen alle sechs Monate mitzuteilen, Führungszeugnis etc. sind alle drei Jahre vorzulegen und ebenso sind Fortbildungen nachzuweisen.
Die Tätigkeit des Berufsbetreuers wird zudem vom Gericht geprüft. Hier sind Anfangs- und Jahresberichte incl. Rechnungslegung vorzulegen.
Eine Registrierung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Berufsbetreuer gegen Vorgaben verstößt oder die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, können dem Gericht auch selbst einen Betreuer ihres Vertrauens vorschlagen.
Als rechtliche Betreuerin möchte ich dazu beitragen, die Situation des betreuten Menschen individuell zu verbessern und ihm weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Dabei schätze ich die Vielfalt der betreuten Menschen genauso wie die Vielfalt der Themen.
Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin/ Diplom-Sozialpädagogin und Fachwirtin der Kinder- und Jugendhilfe, viele Jahrzehnte berufserfahren in unterschiedlichen Bereichen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe; weiter habe ich Kenntnisse im Bereich von seelischen, psychischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.