Chancengleichheit ist der Schlüssel, der die Türen zu Gerechtigkeit und Würde öffnet.
Die Vergütung ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) verbindlich geregelt.
Das einheitliche Vergütungssystem basiert auf klar definierten Fallpauschalen und Vergütungsstufen. Die Zuordnung zu den Vergütungsstufen erfolgt entsprechend der Ausbildung der Betreuer. Die Fallpauschalen hängen wiederum von verschiedenen Faktoren ab, von dem Lebensmittelpunkt des betreuten Menschen, der finanziellen Situation des Betreuten sowie von der Dauer der Betreuung.
Grundsätzlich tragen die Betroffenen die Kosten ihrer rechtlichen Betreuung selbst, sofern sie über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Vergütung durch die Staatskasse übernommen. Dieser Grundsatz sichert eine chancengleiche Teilhabe am rechtlichen Betreuungssystem, unabhängig von finanziellen Ressourcen der Betreuten.