Unterstützung ist am wertvollsten, wenn sie die Selbstbestimmung eines Menschen fördert.

Die rechtliche Betreuung gewährleistet volljährigen Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht eigenständig regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz. Hierbei wird ein rechtlicher Betreuer, der durch das Gericht bestellt wurde, nach außen hin vertretend tätig und steht unter gerichtlicher Aufsicht. Dabei ist der Betreuer verpflichtet, den Willen des Betreuten zu beachten. Die rechtliche Grundlage für die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen und war bis 2022 in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den §§ 1814 ff. BGB.
Die Gesetzesreform gewährleistet die maximale Selbstbestimmung der betreuten Menschen und rückt ihre Wünsche in den Fokus sämtlicher Entscheidungen, die ein gerichtlich bestellter Betreuer im festgelegten Aufgabenbereich trifft und umsetzt.